Als elektrische, magnetische und elektromagnetische Wechselfelder bin ich der Elektrosmog in der Dorfmitte von Altaussee allgegenwärtig.
Ich, der Elektrosmog störe und schädige Pflanzen, Bienen , Kühe, Vögel.
Du als Mensch hast für Mikrowellenstrahlung kein Sinnesorgan.
„Macht nichts, der Gesetzgeber schützt mich, weil er Grenzwerte vorgibt, die nicht überschritten werden dürfen.“
Was ist Elektrosmog?
Durch die Erzeugung durch den Transport und die Nutzung von Elektrizität entstehen unbeabsichtigt elektrische, magnetische und elektromagnetische Wechselfelder, die als Elektrosmog bezeichnet werden.
Elektrische und magnetische Wechselfelder können sich neben elektrischen Geräten und in der Nähe von Stromleitungen ausbreiten.
Elektromagnetische Wechselfelder werden bewusst erzeugt , um mit sehr weitreichenden Funksignalen technische Anwendungen zu ermöglichen.
Gepulste Signale wie sie von handys, Sendemasten (wie der in Altaussee), Schnurlostelefonen erzeugt werden gelten als besonders schädlich für den Organismus.
Ob den mündigen Bürger von Altaussee die Vorgabe von Grenzwerten durch den Gesetzgeber beruhigen, sei dahingestellt.
Grenzwerte sind Höchstwerte, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Diese können gerichtlich einklagt werden.
So werden die Grenzwerte für elektromagnetische Felder in Deutschland für Mobilfunkbasisstationen festgelegt in einer 2013 erweiterten VO innerhalb des Bundesimissionsschutzgesetzes und beschreibt neben den Grenzwerten der elektrischen und magnetischen Feldstärken in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen auch die Grenzwerte für einen weiten Bereich der Hochfrequenz.
Nicht nur, dass Grenzwerte von Land zu Land unterschiedlich und üblicherweise so hoch angesetzt sind , dass Sie problemlos eingehalten werden können.
Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Wellen( HF/EMF)in Deutschland sind erheblich höher als in anderen europäischen Ländern. In der Sowjetunion gelten lange schon teilweise 100-fach niedrigere Grenzwerte.
In Österreich z.B. in Altaussee / Steiermark gelten andere Grenzwerte als in Salzburg.
In Österreich gibt es die ÖNORM, eine technische Vornorm ohne bindenden Charakter.
ÖNORM 1120 für hochfrequente Felder
ÖNORM 1119 für niederfrequente Felder
Wie in Deutschland stossen die hohen Grenzwerte in Österreich auf Kritik.
Für Österreich wird ein bundeseinheitlicher, niedriger Grenzwert mit Vorsorgecharakter gefordert.
Elektromagnetische Felder EMF und Gesundheit Informationsseite von Dr. Gerd Oberfeld auf der homepage des Landes Salzburg
Die gesetzlichen Grenzwerte unterscheiden sich deutlich von den Richtwerten.
Die Leitnervilla in Altaussee setzt auf die Richtwerte und schirmt gegen hochfrequente elektromagnetische Wellen HF/EMF) ab.
Richtwerte werden nicht vom Gesetzgeber, sondern von Umweltverbänden, Baubiologen und anderen Foren als Empfehlung ausgesprochen.
Was den Normalbüger bei Grenz- und Richtwerte verwirrt , ist nicht nur, dass sie oft in unterschiedlichen Einheiten und Dezimalen angegeben werden ,sondern auch eklatante Unterschiede aufweisen:
In Deutschland ist für elektrische Wechselfelder
- der Grenzwert auf 5000/V m festgelegt
- der baubiologische Richtwert liegt bei 1-5/ V m.
in Deutschland ist für elektromagnetische Wechselfelder
- Der Grenzwert 10 000 000 Mikrowatt/m²(26 BundesimmissionsschutzVO)festgelegt
- der baubiologischer Richtwert liegt bei 0,1 bis 5 Mikrowatt/m²
Woher bezieht der Gesetzgeber die Informationen die zur Festlegung der Grenzwerte führen und wer richtet über die Grenzwerte?
Der Gesetzgeber in Deutschland hat die Grenzwerte vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS und der deutschen Strahlenschutzkommission SSK.
Die haben sie von der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
Und die haben die Werte von der ICNIRP übernommen, der internationalen Strahlenschutzkommission. (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection)
Auch die ÖNORM in Österreich beruft sich darauf den Richtlinien der ICNIRP zu entsprechen.
Wer ist die ICNIRP?
Zu den Verstrickungen des privater Vereins aus München, dem internationale Wissenschaftler, wie Techniker aus der Industrie, der Elektrobranche angehören und deren Mitglieder sich gegenseitig wählen.
Unter Federführung des international bekannten Elektrosmogforschers Dr. Neil Cherry und international bekannte Forscher wurden die ICNIRP- richtlinien kritisch untersucht.
Details dazu auf der homepage von Ralf Woelfle
Grenzwerte basieren auf dem allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Der aktuelle Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse wird nicht berücksichtigt.
Nur der anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hat rechtliche Relevanz für die Grenzwerte.
Zur Folge hat das, dass sämtliche elektromagnetischen Strahlenfelder, ob künstlich oder natürlich, dann als wirkungslos betrachtet werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
Eine schädigende Wirkung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte wird nicht anerkannt.
Die schädigende Wirkung elektromagnetischer Wechselfelder, insbesondere gepulster Strahlung wie sie bei Schnurlostelefonen, handys, Wireless- lan, Bluetooth usw. angewandt werden beziehen sich nur auf thermische Wirkung.
D.h die Erwärmung des Gewebes unter Einfluss der Strahlung über ein bestimmtes Mass hinaus ist der Massstab für die Festlegung von Grenzwerten.
Nicht thermischen Wirkungen bleiben unberücksichtigt.
Dr. Neil Cherry formulierte bereits es sei wissenschaftlich unhaltbar, dass es keine nicht thermische Wirkung geben soll.
Nun berichtet die Umwelt und Verbraucherorganisation zum Schutz von elektromagnetischer Strahlung Diagnose – Funk , dass die ukrainische Forschergruppe um Igor Yakymenko am Kiewer Insitut für experimentelle Panthologie, Onkologie und Radiobiologie es als erwiesen ansieht , dass Mobilfunkstrahlungen zu schädigenden Oxidationsprozessen in Zellen durch die Überproduktion von freie Radikalen führen. Freie Radikale führen zu oxidativer Stress. Auf die Dauer wird dadurch die Wirksamkeit des Immunsystems herabgesetzt.
Er gilt als eine Ursache von Erschöpfung, Kopfschmerzen, entzündlicher Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.
Die biologische Wirkung, die nicht thermischen Charakter hat entzieht den deutschen Grenzwerten die Legitimation, da sie nur die thermische Wirkung für die Grenzwerte beachtet.
Wer sachliche Informationen zum Thema Mobilfunk und die Facetten der Auswirkungen hochfrequente elektromagnetische Wellen HF/EMF)funk wissen möchte, sei verwiesen auf die hervorragend sorgfältig recherchierte, aktuelle Seiten der Verbraucherschutzorganisation Diagnose Funk e.V
Zum Thema gestresste Lärche in Altaussee sei auf den Forschungsbericht „Baumschäden im Umkreis von Mobilsendeanlagen der Ärzte Dres.Cornelia Waldmann Selsam und Horst Eger erschienen im Verlag umwelt-medizin -gesellschaft 26/3/2013 verwiesen. Er kann mit freundlicher Genehmigung des Verlages umwelt-medizin-gesellschaft auf der Webseite Diagnose -Funk heruntergeladen werden.
Wichtig ist zu verstehen, wie am Standort Altaussee die hochfrequente Übertragung beim Mobilfunk durch elektromagnetische Wellen funkfunktioniert. Welchen Einfluss hat der Sendemast neben der Volksschule auf dem Dach des Volkshauses. Was bewirken die umliegenden Dächer und die geschirmten Flächen? Wie wirken die einzelnen Parameter, warum so schwer ist die Belastung mit Elektrosmog genau festzulegen.